-elektronisch, wobei die Bestellung im elektronischen Bestellungssystem unter der Adresse http://eshop.climax.cz/
erfolgt (weiter nur e-shop). Mündliche telefonische Bestellung erfolgt nur ausnahmsweise und der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet dem Verkäufer eine inkorrekte Warenlieferung, die aufgrund solcher Bestellung entstanden ist, zu beweisen.
c) In dem Fall, dass eine Rahmenbestellung von regelmäßiger Abnahme der Ware vollgezogen ist, oder eine größere Warenmenge bestellt ist, kann der Verkäufer nach gegenseiter Vereinbarung mit dem Käufer ein Käuferrecht erstellen, das in der Ergänzung, oder im Widerruf der Bestellung seitens des Verkäufers besteht. Die Rechtswirkung entsteht mit der Bestätigung der Ergänzung, oder Widerrufs seitens des Verkäufers. Dieses Recht des Widerrufs oder Ergänzung der Bestellung muss dem Käufer im Rahmenkaufvertrag zuerkannt werden.
d) In dem Fall, dass die Bestellung nicht mit den Formularen des Verkäufers erfolgt, muss die Bestellung mindestens diese Formalitäten enthalten:
- Ausstellungstag der Bestellung, Liefertag der Bestellung
- Spezifikation der bestellten Ware laut Bezeichnung in der Produktspezifikation des Verkäufers
( Preislisten, Produktblätter)
e) Jede Bestellung muss eine Unterschrift und ein Stempel des Käufers, oder Firmenleitung des Käufers, oder Person, die für Handlung namens des Käufers berechtigt ist, enthalten, wobei lesbarer Vor- und Nachname dieser Person sowie Funktion und Arbeitsanordnung angegeben werden muss. Im Falle des Elektronischen Systems e-shop ist als Unterschrift der Bestellung die Anmeldung des Käufers, oder der von ihm berechtigter Person, ins System unter spezifischer Kundennummer und persönlichem Zugangspasswort und Bestätigung der Bestellung durch anklicken der Taste „Bestellung bestätigen und absenden" betrachtet.
f) Die Bestellung ist als verwirklicht zu betrachten, sobald die Ware dem Käufer geliefert worden ist.
g) Falls, die für die Bestellung namens des Käufers berechtigte Personen nicht im Rahmenvertrag angegeben sind, ist im Namen des Käufers für Bestellungen diejenige Person berechtigt, die der Käufer zu diesem Zweck berechtigt hat, oder ist dies im Hinsicht zur deren Arbeitsanordnung gewöhnlich. Im Falle der Veränderung ist der Käufer verpflichtet, diese Tatsache dem Verkäufer schriftlich bekanntzugeben, ansonsten ist der Verkäufer nicht für solche Bestellungen, die von einer nicht berechtigter Person erstellt worden sind, verantwortlich. Im Falle der Bestellungen mittels Internetgeschäft e-shop ist der Käufer bei Veränderung der berechtigten Person dazu berechtigt, Zugangspasswortveränderung zu verlangen
2. Bestellungsbestätigung, Abschluss einzelnes Kaufvertrages:
a) Falls die Bestellung allen Anforderungen, bestimmt durch diese AGB, nachkommt und der Verkäufer ist im Stande, die Bestellung nach Angaben des Käufers die Warenlieferung zu realisieren, wird die Ware, nach der Bearbeitung der Bestellung, in die Produktion des Verkäufers aufgenommen. In diesem Fall ist der einzelne Kaufvertrag an dem Tag abgeschlossen, wann der Verkäufer die Bestellung bearbeitet hat und die, in der Bestellung angegebene, Ware in die Produktion aufgenommen worden ist.
b) In dem Fall, dass, der Bestellung des Käufers gemäß, es nicht möglich ist, die Produktion der Ware seitens des Verkäufers zu realisieren, oder die Bestellung beinhaltet nicht korrekte Angaben, wird die Bestellung, aufgrund der Forderung des Verkäufers, meistenteils telefonisch präzisiert. In diesem Fall ist der einzelne Kaufvertrag an dem Tag abgeschlossen, wo der Verkäufer die präzisierte Bestellung bearbeitet hat und die, in der Bestellung angegebene, Ware in die Produktion aufgenommen worden ist.
c) Die mittels Internetgeschäft e-shop erfolgte Bestellung ist dem Käufer interaktiv, in der Liste der abgeschickten, vom Käufer erstellten, Bestellungen, bestätigt. In diesem Fall ist der einzelne Kaufvertrag an dem Tag abgeschlossen, an dem der Verkäufer die Bestellung, in der Liste der abgeschickten Bestellungen, bestätigt.
3. Bestellungsveränderung seitens des Käufers:
Falls der Käufer nach der Realisation der Bestellung ihre Veränderung fordert, ist er verpflichtet, diese Tatsache dem Verkäufer schriftlich oder telefonisch bekanntzugeben. Die Veränderung der Bestellung steht dem Verkäuferseinverständnis unter. Sollten die Vertragsseiten nicht über das Storno der ursprünglichen Bestellung und Erstellung einer neuer Bestellung übereinkommen, schreibt der Verkäufer diese Veränderungen in die ursprüngliche Bestellung des Käufers auf.
4. Veränderung der Bestellung seitens des Verkäufers:
a) Falls der Verkäufer bei der Verarbeitung der Bestellung feststellt, dass die Warenlieferung unter den, in der Bestellung angegebenen Bedienungen, nicht realisiert werden kann (vorzugsweise was Liefertermin betrifft), teilt er diese Tatsache dem Käufer telefonisch mit. Sollten die Vertragsseiten nicht über das Storno der ursprünglichen Bestellung übereinkommen und gleichzeitig in diesem Falle der Käufer den Vorschlag der neuen Bedienungen gutheißt, gelangt seitens des Verkäufers zur Bezeichnung von neuen Lieferbedingungen in die ursprüngliche Bestellung.
b) Bestellungsveränderung, die durch Internetgeschäft e-shop, auf der Weise laut Lit. a), erfolgt, ist nach der Annahme durch Überschreiben der ursprünglichen Angaben in der konkreten Bestellung seitens des Verkäufers in der Liste der abgeschickten Bestellungen, andersfärbig zu markieren.
5. Bestellungsvollständigkeit:
Der Verkäufer garantiert dem Käufer nicht für Unvollständigkeiten, oder Ungenauigkeiten der Warenlieferung, die aus falschen, oder ungenauen Bestellungen des Käufers abstammen. Bestellungskonkretisierung laut Abs. 2 Lit. b) ist ein Recht des Verkäufers, nicht seine Pflicht. Technische Spezifikation einzelner Produkte des Verkäufers, derer Komponenten und Teile, Grenzmaßen und Standartausführung sind in einzelnen Preislisten und anderen Produktdokumentationen des Verkäufers unter der Adresse http://eshop.climax.cz im e-shop des Verkäufers in der Sektion „Preisliste" angegeben.
6. Liefertermin:
a) Der Liefertermin der Ware ist von der Produktionskapazität des Verkäufers und Lieferart der Ware dem Käufer abhängig. Beanspruchten Liefertermin (unter Beachtung unten genannten Produktions- und Liefertermine) gibt der Käufer in der einzelnen Bestellung an. Sollte der Verkäufer nicht im Stande sein, die Lieferung in beanspruchter Zeit zu realisieren, muss er den Käufer über diese Tatsache laut Abs. 4 informieren.
b) In dem Fall, dass der Käufer größere Menge der Ware bestellt, oder die gesamte Menge der bestellter Ware die Produktionskapazität überschreitet, ist der Verkäufer berechtigt den Liefertermin seinen Produktionsmöglichkeiten anzupassen, wobei der Käufer darüber telefonisch oder schriftlich informiert werden muss.
c) Im Falle der e-shop Bestellung ist der Liefertermin, falls dieser von dem von dem Käufer beanspruchtem Termin abweichend ist, durch die Lieferdatumangabe laufend konkretisiert.
d) Die Lieferungen erfolgen standartmäßig durch wöchentliche Anführe des Verkäufers gemäß bestimmten täglichen Anfuhrswegen innerhalb der Republik Österreich, falls bei der Bestellung und derer Bestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Für Lieferungen, erfolgt durch Anführe, sind die Liefertermine in einzelnen Preislisten, eventuell auf der Internetseite des Verkäufers angegeben.
e) Im Falle der wöchentlichen Lieferungen (z.B. Jalousien) ist der Bestellungsschluss für 12 Uhr des dritten Tages vor der Lieferung festgelegt worden. Bestellungen, die bis zu diesem Zeitpunkt aufgenommen werden, werden, wenn es möglich ist, noch bis zu der nächsten Lieferung erzeugt und ausgeliefert.
7. Lieferort:
a) Sollte nichts anderes im Rahmenkaufvertrag, oder in der Bestellung vereinbart sein, ist Lieferort der Ware diejenige Adresse, die als Sitzt oder Unternehmensstelle des Käufers angegeben ist.
b) Wird eine andere Lieferstelle, als unter Lit. a) angegeben seitens des Käufers verlangt, ist der Käufer verpflichtet diese Tatsache in der einzelnen Bestellung anzugeben, wobei auch konkrete Person angegeben werden muss, die er zur Übernahme der Ware berechtigt hat, sollte diese Person vom Käufer abweichend sein und nicht im Rahmenvertrag angegeben ist. Im Falle der Bestellung durch Internetgeschäft e-shop ist der Käufer verpflichtet diese Tatsache, bei jeder einzelnen Bestellung, im Textfeld „Bemerkung" anzugeben. Sollten sich dem Verkäufer durch Lieferadressenveränderung erhöhte Kosten ergeben, ist der Verkäufer verpflichtet, diese Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
8. Art der Lieferung und Verpackung
Falls nicht im Rahmenkaufvertrag oder in der Bestellung anders vereinbart, ist die Lieferung der Ware seitens des Verkäufers an die Lieferstelle auf folgende Weise besorgt:
a) mit eigenen Fahrzeugen
b) durch externe Spedition vom Ort des Produktionsbetriebes des Verkäufers für Transport an den Käufer.
Über die Auslieferung und Anfang des Transports der Ware ist der Käufer durch berechtigte Person des Verkäufers informiert und im Falle der Bestellungen durch Internetgeschäft e-shop ist der Käufer durch Meldung in der Sektion „Bestellungen" Hauptmenü „Abgeschickte Bestellungen" im Feld „Zustand des Auftrages" informiert.
Der Preis für Lieferung an die Lieferstelle ist nicht im Kaufpreis der Ware inbegriffen und ist mittels aktueller Preisliste des Verkäufers oder Spediteurs bestimmt und ist vom Kaufpreis der Ware separat fakturiert.
Die Ware wird von dem Verkäufer auf normale Art und Weise in PVC-Verpackungen oder in Kartons verpackt. Falls der Käufer eine andere Warenverpackung verlangt, ist er verpflichtet, dies in der Bestellung anzuführen und mit dem Verkäufer entsprechende Veränderung des Kaufpreises zu vereinbaren.
9. Übergabe und Übernahme der Ware:
Verkäufer erfüllt seine Verpflichtung dem Käufer die Ware zu liefern:
a) Im Falle der Lieferung mit eigenen Fahrzeugen durch Übergabe der Ware dem Käufer, oder an die, von ihm berechtigte Person
b) Im Falle der Warenlieferung durch eine externe Spedition, wird die Verpflichtung seitens des Verkäufers durch die Warenübergabe der externen Spedition am Ort des Produktionsbetriebes zur Lieferung an den Käufer erfüllt.
Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer die Namen der Personen mitzuteilen, die seitens des Käufers zur Übernahme der Ware namens des Käufers bestimmt und berechtigt sind. Sollte dies nicht passieren, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware an der Lieferstelle der Person zu übergeben, die namens des Käufers auftreten wird und bei der es bezüglich ihrer Arbeitsanordnung gewöhnlich ist und die die Warenübernahme bestätigt.
Der Käufer erfüllt seine Verpflichtung, die Ware zu übernehmen durch Anwesenheit der, zur Warenübernahme berechtigten, Person an dem Lieferort. Im Falle der Lieferung durch eigene Fahrzeuge des Verkäufers, bestätigt berechtigte Person die Warenübernahme auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung, durch welche der Kaufpreis der Warenlieferung fakturiert wurde. Falls die Ware nur mit Rechnung geliefert ist, erfüllt die Rechnung die Funktion des Lieferscheines. Falls die Lieferung durch eine externe Spedition vollgezogen ist, bestätigt die Übernahme der Ware die Person, die dazu vom Verkäufer bestimmt ist an den Dokumenten, die vom Spediteur vorgelegt worden sind (im allgemeinem ein Ladeschein, der die Funktion des Lieferscheines erfüllt).
Als notwendiger Beleg zur Übernahme und Benutzung der Ware wird die Rechnung, Ladeschein, oder anderer Schein, den der Spediteur zur Unterschrift vorlegt und dem Käufer bei der Warenübernahme übergeben hat, betrachtet.
1. Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zu liefern:
a) in der Menge und Ausführung, die in den einzelnen Kaufverträgen bzw. Bestellungen bestimmt ist.
b) in der Qualität, die für konkrete Warenart durch ihre Produktspezifikation bestimmt ist.
c) in der Verpackung, die in diesen AGB angegeben ist, falls im Rahmenkaufvertrag nichts anderes angegeben ist.
2. Sollte die Produktspezifikation nicht die Qualität oder die Ausführung der Ware bestimmen, ist der Verkäufer verpflichtet die Ware in solcher Qualität und Ausführung zu liefern, die dem, im Vertrag bestimmten Zweck, entspricht. Falls dieser Zweck nicht im Vertrag bestimmt ist, wird damit ein Zweck gemeint, für den die Ware normalerweise angewendet ist.
3. Sollte der Verkäufer die Pflichten laut Abs. 1., 2., brechen, ist die Ware mangelhaft. Als Warenmangel wird auch die Lieferung anderer, als bestellen Ware sowie Mängel in den Dokumenten zur Warennutzung, betrachtet. Falls aus dem Lieferschein, Übernahmeschein oder anderer Erklärung des Verkäufers hervorgeht, dass die Lieferung in kleinerer Menge oder in Teilen geliefert ist, wird auf dies nicht Warenmangelerklärung gezogen. Es handelt sich um inkomplette Lieferung.
4. Der Verkäufer trägt die Verantwortung für den Mangel, den die Ware im dem Moment hat, wann die Gefahr der Warenbeschädigung an den Käufer übergeht.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die Warenlieferung sofort nach ihrer Übernahme überprüfen. Die Verpackungsmängel und Verpackungsbeschädigungen, Mengenunterschiede, oder andere evidente Beschädigungen der Ware ist der Käufer verpflichtet der Übergabenperson, bzw. dem Spediteur bekanntzugeben und ist verpflichtet diese Tatsache in den Lieferschein zu schreiben. Falls er dies nicht getan hat, verliert er Anspruch an der Geltendmachung der Verantwortlichkeitsrechte für diese Mängel der Ware.
6. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach der Übergabe der Ware die Kontrolle der Funktionsfähigkeit und der Vollständigkeit der Warenlieferung bis 3 Tage nach dem Tag der Übernahme vollzuziehen. Falls der Käufer die Ware nicht kontrolliert, oder nicht besorgt, dass die Ware, in der Zeitspanne des Übergangs der Schadengefahr an die Ware, kontrolliert wird, kann er nicht die Ansprüche, die bei dieser Kontrolle festgestellt werden konnten, geltend machen. Falls der Käufer die Ware weiterschickt, oder anderswo installiert, als am Lieferungsort, ist er verpflichtet auf diese Tatsache den Verkäufer in einzelner Bestellung aufmerksam zu machen. Sollte er dies nicht tun, muss er dann einen Teil der Aufwände, die auf die Beseitigung der Mängel, in Höhe des Unterschiedes zwischen tatsächlichen Aufwänden und Aufwänden, die auf die Beseitigung der Mängel am Lieferort aufgewendet würden, tragen.
7. Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer über das Vorkommen der Mängel ohne Verzögerung, spätestens bis 3 Tage seit dem Tag derer Vorkommens. Das Warenmangelrecht des Käufers geht unter, falls der Käufer dem Verkäufer nicht den Charakter der Warenmängel, die er festgestellt hat, oder festgestellt haben sollte in entsprechender Zeitspanne bekanntmacht. Das Warenmangelrecht des Käufers geht immer unter, falls der Käufer den Verkäufer nicht über die Warenmängel spätestens bis zwei Jahre seit dem Tag, wann die Ware dem Käufer übergeben wurde, bekanntmacht.
8. Der Verkäufer leistet die Garantie der Qualität der Gelieferten Ware. Mit der Garantie geht der Verkäufer auf die Verpflichtung ein, dass die gelieferte Ware während der Garantiefrist zum üblichen Zweck zur Nutzung geeignet wird, oder dass die Ware übliche Eigenschaften bewahrt. Die Bedienungen und der Umfang der Garantie ist in eigenständiger Erklärung des Verkäufers in der Form des Garantiescheines und der Reklamationsordnung bestimmt, die, falls nichts anderes im Rahmenkaufvertrag vereinbart ist, auf Internetseite des Verkäufers www.climax.cz in der Sektion „Shop" Hauptmenü „Geschäftsbedingungen" zur Verfügung stehen.